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  • Kategorie : Fragen & Antworten
  • Datum : 7. April 2026

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Fragen

Ja. Die Firma MeinHelfer ist ein angemeldetes Unternehmen. Der Hauptsitz ist in Düren (NRW), mit einer Niederlassung in Neumünster (SH).
Die Pflegegrad-Beratung ist eine spezielle Beratung für die Erst-Beantragung oder für die Höhereinstufung eines Pflegegrades. Sie zielt darauf ab, Ihnen zuerst Orientierung zu geben, was für Sie sinnvoll ist.
Die Beantragung eines Pflegegrades ist ein Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI). Wir begleiten das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zur Bewilligung.

2 Fragen zur Pflegegrad-Beratung

Wir beraten und begleiten unsere Klienten in Schleswig-Holstein, in Hamburg und im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Ja. Die Beratung und unsere Einschätzung, welchen Pflegegrad Sie erreichen können, ist kostenlos.
Nein. Für die erste Kontaktaufnahme kann sich auch Ihre Vertrauensperson oder ein Angehöriger bei uns melden.
Die Beratung findet bei Ihnen Zuhause statt. Es ist wichtig, dass wir uns ein Bild der Gegebenheiten vor Ort machen können, um den Hilfebedarf richtig einzuschätzen.
Eine Beratung bei uns vor Ort ist nicht vorgesehen. Die Einschätzung eines möglichen Pflegegrades erfolgt bei Ihnen Zuhause.
Ja. Wir stimmen die Termine mit Ihnen ab, die für Sie passend sind.
Wir nehmen uns die Zeit, die notwendig ist, um Ihnen Orientierung zu geben.
Keine. Auch wenn es wünschenswert ist, wenn Arztbriefe oder Krankenhausberichte vorliegen, brauchen wir für die Pflegegrad-Beratung keine Unterlagen von Ihnen.
Ja. Uns ist es sehr wichtig, dass bei der Pflegegrad-Beratung eine Vertrauensperson oder ein Angehöriger dabei ist. Dann können wir alle Fragen in Ruhe gemeinsam klären.

3 Fragen zur Verfahrensbegleitung

Wir beginnen mit der Erfassung aller persönlichen Angaben und Ihrer Gesundheitsdaten. Wir werten alle Unterlagen und Informationen aus und erstellen einen individuellen Verfahrensplan. Dieser ist die Basis unserer Verfahrensbegleitung. Mit der Antragstellung eröffnen wir das Verfahren und begleiten dieses bis zur Bewilligung Ihres Pflegegrades.
Wir benötigen alle gesundheitsrelevanten Unterlagen, Medikamentenplan, Arztbriefe und Krankenhausberichte.
Nein, alle relevanten Unterlagen werden von uns in Ihrem Beisein gescannt, speichern sie passwortgeschützt und übertragen sie verschlüsselt in unser System.
Kein Problem. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Liste der benötigten Dokumente. Diese können Sie selbst anfordern – oder wir übernehmen das für Sie.
Nein. Gerne übernehmen wir das für Sie und tragen alle notwendigen Unterlagen zusammen.
Ja. Wir stimmen die Termine mit Ihnen ab, die für Sie passend sind. Außer die Begutachtungstermine, diese werden vorgegeben und sind einzuhalten.
Die Verfahrensbegleitung besteht aus mehreren Terminen mit unterschiedlicher Länge. Das Verfahren selber dauert ca. 25 Kalendertage bis zur Begutachtung. Hinzu kommen bis zu 14 Kalendertage für die Zustellung der Bewilligung.
Ja. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden, damit Sie jederzeit wissen, was passiert.
Ja. Damit wir Sie durch das Verfahren bringen können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Das heißt, dass wir Einsicht in alle notwendigen Unterlagen nehmen können und Sie uns informieren, wenn Ihnen Schriftstücke zugestellt werden.
Hier raten wir, dass eine Vertrauensperson oder ein Angehöriger von Ihnen bevollmächtigt wird, der mit uns zusammenarbeiten darf.
Dann sind wir berechtigt, die Verfahrensbegleitung vorzeitig zu beenden.

4 Kosten der Verfahrensbegleitung

Wir arbeiten mit Pauschalen, in denen alles drin ist.

Wenn sich in der kostenfreien Pflegegrad-Beratung zeigt, dass ein Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) sinnvoll ist, erhalten Sie ein für Sie unverbindliches Angebot. Einen Auftrag für die Verfahrensbegleitung schließen wir grundsätzlich nicht während der Pflegegrad-Beratung ab.

Nein. Die Pauschale deckt alle Leistungen ab. Es entstehen keine versteckten oder zusätzliche Kosten.
Im Auftrag sind unsere Leistungen genau festgehalten, damit Sie Sicherheit haben und wir wissen, was wir dürfen und vor allem was nicht.
Unsere Pauschale deckt auch ein mögliches Widerspruchsverfahren ab.
Nein. Die Verfahrensbegleitung ist eine freiwillige Leistung und wird weder von der Pflegekasse noch von der Krankenkasse übernommen.
Nein. Die Verfahrensbegleitung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und somit nicht steuerlich absetzbar.
Nein. Sie zahlen nur, wenn der von uns eingeschätzte Pflegegrad mindestens erreicht wird.
Nein. Wird der von uns eingeschätzte Pflegegrad nicht mindestens erreicht, entstehen für Sie keine Kosten.

5 Zahlungsmöglichkeiten

Wir akzeptieren ausschließlich Bank-Überweisung.
Nein. Wir akzeptieren ausschließlich Bank-Überweisung.
Nein. Wir akzeptieren ausschließlich Bank-Überweisung.
Nein. Wir bieten auch eine Ratenzahlung im Rahmen der Pflegegeld-Zahlungen an.

6 Fragen zur Begutachtung

Die Pflegekasse zahlt Geld für Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen. Dieses Geld kommt von der Allgemeinheit – also von allen Versicherten. Damit das Geld fair verteilt wird, gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung gibt es. Die Begutachtung hilft also dabei festzustellen, wie viel Hilfe Sie brauchen.
Die Krankenkasse darf nicht selbst begutachten, da hier ein Interessenkonflikt bestünde. Deshalb übernimmt das eine unabhängige Begutachtungsstelle.
Grundsätzlich einen Tag vor dem Termin zur Begutachtung.
Wir sind bereits vorher bei Ihnen, um Ihre letzten Fragen zu beantworten.
Von Dienstag bis Donnerstag, in der Regel am Vormittag.
Der Begutachtungstermin sollte nur aus wichtigem Grund verschoben werden.
ca. 45 bis 60 Minuten.
Jeder, der die Begutachtungsstelle dabei unterstützen kann, Ihren Hilfebedarf festzustellen.

7 Nach der Bewilligung

Ihre Krankenkasse stellt Ihnen die Bewilligung oder die Ablehnung per Brief zu.
Ja. Das Gutachten wird Ihnen per Brief zugestellt.
Dann prüfen wir das Gutachten und legen wenn nötig Widerspruch ein.
Ja. Wir erklären Ihnen das Gutachten verständlich.
Wir sagen Ihnen, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können.
Wir leiten alle Hilfen für Sie in die Wege.
Ja. Darum bleiben wir an Ihrer Seite und stellen für Sie die Anträge.

8 Datensicherheit

Ja. Ihre Daten werden passwortgeschützt und verschlüsselt gespeichert. Ein Zugriff durch Unbefugte ist ausgeschlossen.
Nein. Nur für die Antragstellung notwendige Daten werden übermittelt – keine Gesundheitsdaten.
Ja, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Die Daten werden ausschließlich von der Begutachtungsstelle verwendet, nicht von Ihrer Krankenkasse.
Nach Abschluss des Verfahrens fragen wir, ob Sie eine weitere Speicherung wünschen. Gesetzlich aufbewahrt werden nur Rechnungsdaten (10 Jahre).
Ja. Sie können jederzeit eine Übersicht anfordern, welche Daten und Unterlagen bei uns gespeichert sind.
Ja. Sie erhalten eine Briefvorlage zur Datenlöschung. Nach Eingang löschen wir alle Daten und senden Ihnen eine Bestätigung. Gesetzlich aufbewahrt werden nur Rechnungsdaten (10 Jahre).

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