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  • Kategorie : Fragen & Antworten
  • Datum : 18. Mai 2025

 

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Fragen

Die Pflegegrad-Beratung ist eine spezielle Beratung für die Erst-Beantragung oder die Höhereinstufung eines Pflegegrades. Sie zielt darauf ab, dass die Begutachtungsstelle Ihren tatsächlichen Hilfebedarf feststellen kann und Sie den notwendigen Pflegegrad erhalten.
Bei der Beantragung eines Pflegegrades bis zur Bewilligung gibt es vieles zu beachten. Wir lassen Sie nicht alleine, sondern begleiten Sie bei dem gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Bewilligung und darüber hinaus.

2 Fragen zur Erstberatung

Wir beraten und begleiten unsere Klienten in Schleswig-Holstein, in Hamburg und im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Ja, die Erstberatung und unsere Einschätzung, welchen Pflegegrad Sie mindestens erreichen können, ist kostenlos.
Während der Telefonzeit ist unser Büro für Sie erreichbar. Sie können uns aber jederzeit eine Nachricht hinterlassen, Ihr zuständiger Beratender ruft Sie dann persönlich zurück.
Nein, für die erste Kontaktaufnahme kann sich auch Ihre Vertrauensperson bei uns melden. Für alles Weitere benötigen wir eine Vollmacht.
Die Erstberatung findet bei Ihnen Zuhause statt. Es ist wichtig, dass wir uns ein Bild der Gegebenheiten vor Ort machen können, um den Hilfebedarf richtig einzuschätzen.
Nein, eine Beratung bei uns vor Ort ist nicht vorgesehen. Die Einschätzung erfolgt bei Ihnen Zuhause.
Ja, wir stimmen die Termine mit Ihnen ab. Die Vormittage von Dienstag bis Donnerstag sind für Begutachtungen reserviert und werden nur kurzfristig freigegeben.
Wir nehmen uns die Zeit, die notwendig ist. Es gibt kein festes Zeitfenster.
Ja, wenn wir einschätzen, dass die Erfolgsaussicht gering ist, können wir die Pflegegrad-Beratung ablehnen.

3 Unterlagen für die Pflegegrad-Beratung

Keine. Auch wenn es wünschenswert ist, wenn Ihnen Arzt- oder Krankenhausbriefe vorliegen, brauchen wir für die Erstberatung keine Unterlagen von Ihnen.
Wir benötigen alle gesundheitsrelevanten Unterlagen wie Medikamentenplan, Arztbriefe und Krankenhausberichte.
Nein, alle relevanten Unterlagen werden von uns in Ihrem Beisein gescannt, speichern sie passwortgeschützt und übertragen sie verschlüsselt in unser System.
Kein Problem. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Liste der benötigten Dokumente. Diese können Sie selbst anfordern – oder wir übernehmen das für Sie.
Nein, gerne übernehmen wir das für Sie und tragen die notwendigen Unterlagen zusammen. Sie müssen sich also nicht selber darum kümmern.
Ja, mit einer Vollmacht können wir mit Ihrer Vertrauensperson kommunizieren. Die Beratung und Begutachtung erfolgt jedoch mit Ihnen persönlich.
Sie können von uns vorfrankierte Umschläge nutzen. Eine Zustellung per Fax ist ebenfalls sicher. Per E-Mail können Sie uns auch Unterlagen senden, hier weisen wir auf das höhere Sicherheitsrisiko hin.

4 Fragen zum Auftrag der Pflegegrad-Beratung

Im Auftrag sind unsere Leistungen genau festgehalten, damit Sie Sicherheit haben und wir wissen, was wir dürfen und was nicht.
Wir erfassen alle persönlichen Angaben und Ihre Gesundheitsdaten. Wir tragen alle Unterlagen zusammen, werten diese aus und erstellen einen individuellen Beratungsplan.
Ja. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden, damit Sie jederzeit wissen, was passiert.
Ja. Damit wir unsere Beratung ausführen können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Das heißt, dass wir Einsicht in alle notwendigen Unterlagen nehmen und Sie uns informieren, wenn Ihnen Schriftstücke zugestellt werden.
Dann sind wir berechtigt den Auftrag zu beenden. Unser Pauschal-Honorar wird dann fällig.
Ja. Sie können jederzeit und ohne Grund bis zum Termin durch die Begutachtungsstelle kündigen. Bis zur Erstellung des Beratungsplan, stellen wir Ihnen lediglich unsere erbrachten Leistungen in Rechnung. Ab Erstellung des Beratungsplans, stellen wir Ihnen 50% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Ab einer Kalenderwoche vor dem Begutachtungstermin, stellen wir Ihnen 80% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Ab Beginn des Vorbereitungstermins, einen Tag vor der Begutachtung, stellen wir Ihnen 95% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Eine Kündigung mit Termin zur Begutachtung ist nicht möglich.

5 Fragen zur Begutachtung

Die Pflegekasse zahlt Geld für Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen. Dieses Geld kommt von der Allgemeinheit – also von allen Versicherten. Damit das Geld fair verteilt wird, gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung gibt es. Die Begutachtung hilft also dabei festzustellen, wie viel Hilfe Sie brauchen.
Die Krankenkasse darf nicht selbst begutachten, da hier ein Interessenkonflikt bestünde. Deshalb übernimmt das eine unabhängige Begutachtungsstelle.
Grundsätzlich einen Tag vor dem Termin zur Begutachtung. Diese findet in der Regel am Nachmittag statt.
Wir sind bereits vorher bei Ihnen, um Ihre letzten Fragen zu beantworten.
Von Dienstag bis Donnerstag, in der Regel am Vormittag.
Der Begutachtungstermin sollte nur aus wichtigem Grund verschoben werden.
ca. 45 bis 60 Minuten
Jeder, der die Begutachtungsstelle dabei unterstützen kann, Ihren Hilfebedarf festzustellen.

6 Kosten der Pflegegrad-Beratung

Die Kosten richten sich nach Aufwand und dem erreichten Pflegegrad. Nach der kostenfreien Erstberatung erhalten Sie ein verbindliches Pauschalangebot.
Nein. Das Pauschalangebot deckt alle Leistungen ab. Es entstehen keine versteckten oder zusätzlichen Kosten.
Unser verbindliches Pauschalangebot deckt auch einen möglichen Widerspruch ab.
Nein. Die Pflegegrad-Beratung ist eine freiwillige Leistung und wird weder von der Pflegekasse noch der Krankenkasse übernommen.
Nein. Die Beratung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und somit nicht steuerlich absetzbar.
Nein. Sie zahlen nur, wenn der von uns eingeschätzte Pflegegrad mindestens bewilligt wird.
Nein. Wird der von uns eingeschätzte Pflegegrad nicht mindestens erreicht, entstehen für Sie keine Kosten.

7 Zahlungsmöglichkeiten

Wir akzeptieren ausschließlich die Begleichung unsere Rechnung per Überweisung.
Nein. Wir akzeptieren keine Kartenzahlung, nur Überweisung.
Nein, Barzahlung ist nicht möglich. Wir akzeptieren ausschließlich Überweisung.
Nein. Wir bieten auf Wunsch auch eine Ratenzahlung im Rahmen der Pflegegeld-Zahlungen an.
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie möchten, können Sie die Rechnung auch in einer Summe begleichen.

8 Datensicherheit

Ja, Ihre Daten werden passwortgeschützt und verschlüsselt gespeichert. Ein Zugriff durch Unbefugte ist ausgeschlossen.
Nein. Nur für die Antragstellung notwendige Daten werden übermittelt – keine Gesundheitsdaten.
Ja, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Die Daten werden ausschließlich von der Begutachtungsstelle verwendet, nicht von Ihrer Krankenkasse.
Nach Abschluss der Beratung fragen wir, ob Sie eine weitere Speicherung wünschen. Gesetzlich aufbewahrt werden nur Rechnungsdaten (10 Jahre).
Ja. Sie erhalten eine Briefvorlage zur Datenlöschung. Nach Eingang löschen wir alle Daten und senden eine Bestätigung.

9 Nach der Bewilligung

Ihre Krankenkasse stellt Ihnen die Bewilligung oder die Ablehnung per Brief zu.
Ja, das Gutachten wird Ihnen per Brief zugestellt.
Dann prüfen wir das Gutachten und legen wenn nötig Widerspruch ein.
Ja, wir erklären Ihnen das Gutachten verständlich.
Wir beraten Sie, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können. Dabei berücksichtigen wir, wie Ihnen am besten geholfen ist.
Wir leiten alle besprochenen Hilfen für Sie in die Wege.
Ja. Darum bleiben wir an Ihrer Seite und stellen die Anträge.
Bitte senden Sie uns (beratung@pflegegrad-sh.de) Ihre Frage, damit Sie alle Informationen für Ihre Entscheidung haben.