Ja. Sie können jederzeit und ohne Grund bis zum Termin durch die Begutachtungsstelle kündigen. Bis zur Erstellung des Beratungsplan, stellen wir Ihnen lediglich unsere erbrachten Leistungen in Rechnung. Ab Erstellung des Beratungsplans, stellen wir Ihnen 50% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Ab einer Kalenderwoche vor dem Begutachtungstermin, stellen wir Ihnen 80% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Ab Beginn des Vorbereitungstermins, einen Tag vor der Begutachtung, stellen wir Ihnen 95% unseres Pauschal-Honorars in Rechnung. Eine Kündigung mit Termin zur Begutachtung ist nicht möglich.